NiSG in Kraft getreten Das "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung", kurz NiSG, ist am 4. August in Kraft getreten. Unter anderem erweitert es den Regelungsbereich des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Auf Grundlage des NiSG ist es jetzt möglich, auch für private Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung kleiner 10 W EIRP eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Umweltbehörde einzuführen.