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NiSG in Kraft getreten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Sonntag, den 09. August 2009 um 11:30 Uhr

NiSG in Kraft getreten
Das "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung", kurz NiSG, ist am 4. August in Kraft getreten. Unter anderem erweitert es den Regelungsbereich des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Auf Grundlage des NiSG ist es jetzt möglich, auch für private Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung kleiner 10 W EIRP eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Umweltbehörde einzuführen. Zuvor bestand eine solche Anzeigepflicht nur für gewerbliche Anlagen. Schon während des Entwurfsstadiums des Gesetzes hatte der Runde Tisch Amateurfunk wiederholt die sich für Funkamateure ergebende Doppelregulierung moniert, da der Amateurfunk EMVU-seitig ausreichend über das Amateurfunkgesetz und BEMFV geregelt ist. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat zu verstehen gegeben, dass private Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung von weniger als 10 W EIRP von der Anzeigepflicht ausgenommen werden sollen. Eine solche Ausnahmeregelung ist jedoch nicht im Gesetz enthalten. Sie soll erst später vom Ministerium in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.

Quelle DARC

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 09. August 2009 um 11:34 Uhr
 
Schlagzeilen

Naturschutzbund sucht Funkamateure

Der Naturschutzbund (Nabu) Kreisverband Heinsberg ruft Funkamateure zur Unterstützung eines Forschungsvorhabens auf.

Das Projekt dient der Erforschung einer in NRW sehr seltenen Fledermausart, der Wimperfledermaus. Die Tiere wurden mit Sendern versehen, die Signale im 150-MHz-Bereich abgeben.

Die Verfolgung ist nach Angaben des Nabu sehr aufwändig und deshalb suche man Funkamateure, die dabei helfen können. Das Gebiet, in dem das Verhalten der Fledermäuse untersucht werden soll, befindet sich an der deutsch-niederländischen Grenze, am südlichen Rand des Naturparks Maas-Schwalm-Nette. Außerdem suche man Funkhandscanner für 150 MHz (AM) zum Ausleihen. Interessenten senden bitte eine E-Mail an nabuheinsberg@aol.com oder melden sich telefonisch unter (01 77) 8 89 24 50.

Quelle: DARC

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