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Urteil zum CE-Zeichen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 03. November 2010 um 07:58 Uhr

Das LandgUrteil zum CE-Zeichenericht Stendal hat am 13. November die Werbung mit dem CE-Kennzeichen für wettbewerbswidrig erklärt (AZ. 31 O 50/08). In dem Rechtsstreit ging es um die Zahlung von Abmahngebühren. Für Funkamateure von Interesse sind die vom Gericht befundenen Klarstellungen. So wird ausgeführt, dass es sich bei der CE-Kennzeichnung "um eine Eigenerklärung des Herstellers (handelt) mit dem dieser die Konformität des Produkts mit geltenden europäischen Richtlinien bestätigt. Das CE-Kennzeichen ist kein Qualitätszeichen, sondern eine Art Warenpass. Es signalisiert weder eine besondere Sicherheit noch eine Qualität des Produkts, sondern stellt eine schlichte Behauptung des Herstellers dar". Der vollständige Text des Urteils ist im Internet nachzulesen unter: tinyurl.com/3ak27sv.

Quelle: DARC.de

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 03. November 2010 um 08:12 Uhr
 
Schlagzeilen
4m-Band in OM genehmigt

Die Slowakei gibt Funkbetrieb auf 70MHz (=4m-Band) frei. Funkamateure mit individueller Genehmigung dürfen auf 70,250-70,300 MHz CW und SSB sowie auf 70,300-70,350 MHz FM-Betrieb machen. Die maximale Leistung beträgt 10W ERP.

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