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Geschrieben von: Administrator
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Mittwoch, den 03. November 2010 um 07:58 Uhr |
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Das LandgUrteil zum CE-Zeichenericht Stendal hat am 13. November die Werbung mit dem CE-Kennzeichen für wettbewerbswidrig erklärt (AZ. 31 O 50/08). In dem Rechtsstreit ging es um die Zahlung von Abmahngebühren. Für Funkamateure von Interesse sind die vom Gericht befundenen Klarstellungen. So wird ausgeführt, dass es sich bei der CE-Kennzeichnung "um eine Eigenerklärung des Herstellers (handelt) mit dem dieser die Konformität des Produkts mit geltenden europäischen Richtlinien bestätigt. Das CE-Kennzeichen ist kein Qualitätszeichen, sondern eine Art Warenpass. Es signalisiert weder eine besondere Sicherheit noch eine Qualität des Produkts, sondern stellt eine schlichte Behauptung des Herstellers dar". Der vollständige Text des Urteils ist im Internet nachzulesen unter: tinyurl.com/3ak27sv.
Quelle: DARC.de
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 03. November 2010 um 08:12 Uhr |